von saw » Mi 16. Okt 2019, 00:43
Ist es erlaubt, dass bei einer zweitägigen Regatta mit 7 Wettfahrten bis zur Siegerehrung die Frühstarter in den Ergebnislisten verheimlicht werden? Bei einer Landesmeisterschaft gab es bereits am ersten Tag in der 2. Wettfahrt das Problem, dass die Wettfahrtleitung die Flagge „Allgemeiner Rückruf“ zog und dazu unpassend nur ein einziges Schallsignal absetzte. Erst mehrere Sekunden später wurde der Irrtum bemerkt und die Einzelrückrufflagge ohne Schallsignal gesetzt. Die Wettfahrtleitung sorgte mit diesem Prozedere für Unmut, sprach aber von drei vermeintlichen Frühstartern, ohne dies in den ausgehängten Zwischenergebnislisten einzuarbeiten. Es entstand der Eindruck, dass die WL Anträge auf Wiedergutmachung oder frühzeitige Abreisen mancher Segler vermeiden wollte.