von uli_finckh » Mo 2. Sep 2019, 17:02
Zunächst muss das Wettfahrtbüro lange genug erreichbar sein, da dort die Anträge und Proteste einzugehen haben.
Da manche Anträge auf Wiedergutmachung aus einem vorhergehenden Protest kommen können hat man im Regelfall folgende Segelanweisung (siehe hierzu auch WR Anhang S punkt 13.5)
Am letzten planmäßigen Wettfahrttag muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der sich auf eine Entscheidung des Protestkomitees begründet, nicht später als 30 Minuten nach Aushang dieser Entscheidung eingereicht werden. Dies ändert WR 62.2.
Ein anderes Problem ergibt sich immer aus fehlerhaften Ergebnisberechnungen. Hier ist der Zeitpunkt ab dem der Antrag auf Wiedergutmachung zu erfolgen hat, die Bekanntgabe der Ergebnisse. Wenn dies erst bei der Siegerehrung erfolgt, kann der Antrag auf Wiedergutmachung 2 Stunden danach erfolgen.
Ich empfehle deshalb immr, die Ergebnisse so bald wie möglich zu veröffentlichen und nicht dem Argument "Wir wollen die Spannung bis zum Schluss aufheben" nachzugeben.