J2.1(3) legt fest, dass in den Segelanweisungen u. a. die Zeiten der Ankündigungssignale (für jede Klasse) angegeben werden müssen.
Ich interpretiere das so, dass die Zeiten für ALLE Ankündigungssignale jedes Regattatages von vornherein in den SA stehen müssen und nicht nur die Zeit des allerersten Starts der Regatta oder des 1. Ankündigungssignals jedes Wettfahrttages. Auch von der Anzahl von Wettfahrten pro Tag steht hier (und auch anderswo) nichts.
Nun verunsichern mich aber der Anhang S (Pkt 5.1) und die Mustersegelanweisungen des DSV (Pkte. 5.3 und 5.4) denn nach beiden soll angegeben werden:
1. (Geplante) Zeit des 1. Ankündigungssignals an JEDEM Wettfahrttag.
2. Anzahl der (geplanten) Wettfahrten jedes Wettfahrttages.
Solche Festlegungen sind mir bisher noch nicht untergekommen, und so steht es noch nicht mal in einer (aktuellen) Segelanweisung für eine Deutsche Meisterschaft (die ja vom DSV geprüft worden sein müsste).
Was ist hier richtig? Liege ich falsch mit meiner Lesart? (Der engl. Originaltext klärt hier leider auch nichts). Gibt es einen Case?
Helmut