habt Ihr Euch schon als Praktiker mit den Auswirkungen der EU - Datenschutz Grundverordnung DSGVO auf z.B.
- der Fragestellung des Aushangs oder der Veröffentlichung von Ergebnislisten
- einer Einwilligungserklärung zur Datennutzung im Anmeldeprozess
- der Frage wie mit Seglern umgegangen wird, die diese verweigern?
Da ist für mich nur in Teilen einer Frage der Abwicklung in Software -jedes Regattaverwaltungsprogramm-, aber vor allem der zukünftigen Prozesse für Vereine, Klassenvereinigungen und mehr?
Im Prinzip ist es ja so, das die Berichterstattung von Veranstaltungen - und damit der Nennung in Ergebnislisten - zum Bereich der Wahrung der berechtigten Interessen (Artikel 6 Absatz 1 f) DS-GVO) eines Veranstalters / Verein gehört. Damit sollte grundsätzlich die Nennung in Ergebnislisten erlaubt sein. Aber es besteht für den einzelnen ein Widerspruchsrecht.
D.h. es wäre auf jeden Fall sinnvoll eine entsprechende Einwilligungserklärung abzufordern.
- Aber was passiert z.B. wenn diese verweigert wird?
- Was heisst das für die Aushänge und Veröffentlichungen?
- Was heisst das auch für Klassenvereinigung bei der Ranglistenberechnung, wenn demnächst Ergebnislisten mit geschwärzten / anonymisierten Resultaten kommen?
- Darf ich als Klassenvereinigung noch eine Ergebnisliste kommend vom Verein veröffentlichen - den selbst wenn eine Einwilligung erfolgt, gilt diese ja für den Verein. Gleiches gilt ja auch für das berechtigte Interesse.
- Was heisst der Versand von Ergebnislisten an die KV für einen Verein überhaupt, denn damit werden Personenbezogene Daten an dritte zur Nutzung übermittelt. Erhöhe ich damit nicht ggfs. den Kreis der Personen die mit personenbezogenen Daten arbeiten soweit, das ich als Verein mehr als 9 Personen habe und muss damit einen Datenschutzbeauftragten stellen?
Ich will hier überhaupt keine Panik machen, beschäftige mich aber aktuell sehr intensiv mit dem Thema und bin bei vielen Punkten als Folge der Kenntnisse noch skeptischer als Vorher und fände es gut wenn man seine Kenntnisse / Fragen und hoffentlich Antworten bündeln würde.
Tschoe Thomas