Hallo,
ein Boot will wegen eines "Vorfalls", der NICHT im Wettfahrtgebiet war (z. B. Vermessungsprotest) protestieren. In 61.3, erster Satz, ist die für Boote und die Komitees gültige Verpflichtung formuliert, dass ein Protest innerhalb der Protestfrist zugehen muss, wenn der Protest einen Vorfall betrifft, der im Wettfahrtgebiet beobachtet wurde. Nur für die Komitees ist dann nach "Andere Proteste...." festgelegt welche Frist sie für "Andere Proteste" beachten müssen.
Gibt es für solche Proteste wie den oben genannten keine Protesfrist für die Teilnehmer?
Helmut