Hallo.
In der RO ist unter Punkt 5.4.1 aufgeführt, dass Wettfahrtleiter und Schiedsrichterobman mindestens eine gültige regionale Lizenz haben müssen.
Unter Punkt 5.1 ausgeführt, dass die Regatta nicht für die Rangliste gewertet wird, wenn die Punkte 5.1.1 bis 5.1.3 nicht erfüllt sind.
Und unter 5.3.4 ist erklärt, dass ein Anterag auf Wiedergutmachung gestellt werden kann, wenn eine der Wettfahrtvoraussetzungen (Punkt 5.3.1 bis 5.3.3) nicht erfüllt sind.
Jedoch ist in der RO ist nichts zu finden, was passiert, wenn die nach Punkt 5.4.1 erforderliche Lizenz nicht vorhanden ist und ebensowenig, wenn die Bestimmung 5.4.2 nicht eingehalten wird.
Würde dann die Regatta nicht für die Rangliste herangezogen, oder könnte ein Teilnehmer Antrag auf Wiedergutmachung stellen, oder was würde sonst passieren?
Helmut