von uli_finckh » Mi 7. Mär 2018, 10:38
In J2.1(2) steht: Eine Auflistung aller Unterlagen, die für die Veranstaltung maßgebend sind (to govern the event). Es ist also ein klarer Bezug auf die Veranstaltung. Es geht also nicht um alle Unterlagen, die gelten (to apply). Es muss also nicht das BGB und STGB aufgeführt werden, die natürlich auch gelten, aber nicht maßgebend für die Veranstaltung sind. Da die Vorschriften des nationalen Verbandes (das sind neben den Zusätzen zu den WR, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln) ja unter Definition Regel (c) aufgeführt sind, geht es hier um die Unterlagen gemäß Definition Regel (g), bei denen genau dieser Wortlaut steht (other documents, that govern the event). In der deutschen Übersetzung stände hier wohl auch besser maßgebend, statt gelten.