Für Yardstickregatten bei denen Boote unterschiedlicher Länge teilnehmen, kam die Frage auf, ob es sinnvoller ist für Boote <6m eine Protestflagge zu verlangen oder einfach die WR gelten zu lassen. Sprich:
Variante (a): Keine Sonderreglung sondern einfach WR 61.1(a)(2) anwenden, d.h. nur Boote >= 6m brauchen eine Protestflagge.
Vorteil: Einfach WR ohne Sonderregelung in der Ausschreibung nötig, kleine Boote sparen sich, eine Protestflagge zu besorgen, befestigen und zu führen.
Variante (b): In Abweichung von 61.1(a), in der Ausschreibung für alle Boote das Zeigen der Protestflagge zu verlangen.
Vorteil: Keine Notwendigkeit (als Segler oder Protestkomitee) zu schauen, ob ein Boot 6m lang oder knapp drunter ist, um zu erkennen, ob der Protest gültig ist; alle Segler haben dieselben Voraussetzungen und Regeln.
Was würdet Ihr empfehlen?
Viele Grüße
Tobias