Nachdem ein Boot gestartet ist lt. Definition, darf es dann die Startbahnmarke berühren lt. WR 31 ?
Seit dem Ankündigungssignal ist ein Boot zwar in der Wettfahrt und bevor es startet darf es die Startbahnmarke nicht berühren lt. Wortlaut.
"vor dem Starten" = das Starten den Bootes nicht des Startsingals - richtig ?