Bei einer Regatta an der Ostsee frischte der Wind pünktlich zur letzten Wettfahrt gewaltig auf. 2 von 12 Teams waren überfordert und brachen ab, eines war an der an der Grenze segelte tapfer, lag aber deutlich hinten, als eine Gewitterfront schnell nahte. Alle anderen waren auf dem Weg zum Land oder schon am Strand. Wir waren überzeugt, dass die junge Mannschaft zwar das Ziel im Limit erreichen, dann aber im bösem Wetter stecken würde. Aus Sicherheitsgründen habe wir die Crew, die zu Ende segeln wollte gebeten, auf den letzten Bahnschenkel zu verzichten und an Land zu fahren, mit der Zusage, sie zu werten als seien sie ins Ziel gefahren. Gesagt, getan. Die Mädels waren gerade sicher am Strand als es gewaltig los polterte und wir froh waren, keine Segler mehr auf dem Wasser zu haben. Wir haben sie dann auch tatsächlich gewertet, als wären sie ins Ziel gefahren, was sie insgesamt vom letzten auf den drittletzten Platz brachte. Alle waren zufrieden mit diesem pragmatischen Ansatz, bis auf die Vorletzten.
Natürlich hätten wir die Wettfahrt insgesamt abbrechen können, das hätte aber zu ungerechten Verwerfungen an der Spitze geführt und die Sieger der letzten Wettfahrt deutlich benachteiligt, die ihre bestes Rennen gefahren sind und sich den 3. Platz gesichert haben. Wir fanden es so ganz gerecht, die Crew besser zu werten, die durchgehalten hat. Nur im Regelwerk finde ich dazu nichts. Hätte wir formal vielleicht DNF werten und Wiedergutmachung beantragen sollen weil sie auf Anordnung der WL reingefahren sind ?