Hallo.
Auszug aus unseren Segelanweisungen:
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5.2 Wettfahrttage: 26., 27. und 28. Mai 2017.
5.3 Zeit des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am ersten
Wettfahrttag: 13:00 Uhr.
5.4 Die Zeiten der Ankündigungssignale für die jeweils erste Wettfahrt am zweiten und dritten Wettfahrttag werden bis spätestens 20:00 Uhr des Vortages ausgehängt.
5.5 Über die Zeiten der Ankündigungssignale für die weiteren Wett-
fahrten wird kurzfristig und situationsabhängig entschieden. Die
Information der Teilnehmer erfolgt durch Flaggensignale:.......
Sind Pkt 5.4 und 5.5 unserer Segelanweisungen als Änderungen der Regel J2.1(3) zu sehen, d.h müssen die Festlegungen 5.4 und 5.5 gemäß Regel 86.1(b) auf die Regel J2.1(3) verweisen?
Helmut