nachträgliche Ergebniskorrektur

In diesem Forum werden Fragen rund um das Regelwerk des Segelns beantwortet. Betreut wird das Forum von Ulrich Finckh, Internationaler Schiedsrichter, Mitglied im Racing Rules Committee der ISAF und Betreiber der Seite http://www.finckh.org.

nachträgliche Ergebniskorrektur

Beitragvon erik » Mo 18. Jun 2007, 09:03

"Hallo, bei einer Langstrecke waren 7 Runden zu segeln. Nach 4 Runden entschieden wir uns aus Sicherheitsgründen aus dem Wettfahrtgebiet zurückzuziehen, da unser Toplicht ausgefallen war(Boot > 10m). Wegen der flauen \""Winde\"" in der Nacht schaffte der Großteil des Feldes nicht mehr als diese 4 Runden, so dass die Wettfahrtleitung entschied, die Zeiten nach 4 Runden für die Wertung heranzuziehen. So kam es, dass wir doch noch auf einen ganz guten Platz landeten. Nun habe ich gesehen, dass die Ergebnisliste 1 Woche später geändert wurde und wir mit dnf gewerten sind. Ist das unter diesen Umständen in Ordnung? Soweit ich weiß, gab es auch kein Boot, dass die 7 Runden schaffte. Die schnellsten hatten 6 Runden auf ihrem Konto. Vielen Dank Erik"
erik
 

Was sagen die Segelanweisungen?

Beitragvon uli » Mo 18. Jun 2007, 16:49

Hallo Erik, prinzipiell ist eine Wettfahrt für das Einzelboot immer dann beendet, wenn es durchs Ziel geht. Wenn die Wettfahrtleitung die Bahn nach 4 Runden abgekürzt hat, seid ihr durchs Ziel gegangen und solltet einen Platz erhalten. Es sei denn, ihr habt der Wettfahrtleitung eure Aufgabe mitgeteilt, was sich anständigerweise gehört. Dann hätte die Wettfahrtleitung euch RAF werten müssen, da ihr nach Zieldurchgang aufgegeben habt. Es gibt in den WR keinen Zeitpunkt, ab dem die Wettfahrtleitung die Ergebnisse nicht mehr zum richtigen Wert korrigieren darf. Zur gesamten Beurteilung, inwiefern das Vorgehen der WL regelkonform ist, fehlt mir die Segelanweisung. Insbesondere was diese über eine solche ungewöhnliche Art der Bahnabkürzung aussagt. Die Wettfahrtleitung hat aber wohl versucht, aus einer unbefriedigenden Windsituation doch noch ein befriedigendes Ergebnis zu erhalten(Egal ob die Segelanwesiungen dies erlauben oder nicht).
uli
 

Was sagen die Segelanweisungen?

Beitragvon erik » Di 19. Jun 2007, 08:27

"» Hallo Erik, » prinzipiell ist eine Wettfahrt für das Einzelboot immer dann beendet, wenn » es durchs Ziel geht. Wenn die Wettfahrtleitung die Bahn nach 4 Runden » abgekürzt hat, seid ihr durchs Ziel gegangen und solltet einen Platz » erhalten. Es sei denn, ihr habt der Wettfahrtleitung eure Aufgabe » mitgeteilt, was sich anständigerweise gehört. Dann hätte die » Wettfahrtleitung euch RAF werten müssen, da ihr nach Zieldurchgang » aufgegeben habt. Es gibt in den WR keinen Zeitpunkt, ab dem die » Wettfahrtleitung die Ergebnisse nicht mehr zum richtigen Wert korrigieren » darf. » Zur gesamten Beurteilung, inwiefern das Vorgehen der WL regelkonform ist, » fehlt mir die Segelanweisung. Insbesondere was diese über eine solche » ungewöhnliche Art der Bahnabkürzung aussagt. » Die Wettfahrtleitung hat aber wohl versucht, aus einer unbefriedigenden » Windsituation doch noch ein befriedigendes Ergebnis zu erhalten(Egal ob » die Segelanwesiungen dies erlauben oder nicht). Hallo Uli, danke für die schnelle Antwort. Das die Wertung noch nach der Ergebnisverkündung geändert werden kann, war mir so nicht klar. Ich habe gestern Abend noch die Segelanweisung vom Boot geholt und muss sagen, dass mir nun das Vorgehen der WL klarer geworden ist. Ich zitiere mal: [i][..]13. Bahnabkürzungen 13.1. Die Abkürzung der Bahn wird während der Regatta auf dem Boot der Wettfahrtleitung, auf den Markbooten und/ oder auf anderen Booten durch Setzen der Flagge F angezeigt 13.2. Auf einer Tafel an der Steuerbordseite der Markboote wird für jede Wertungsgruppe die Gesamtzahl der Runden angegeben, die von den Teilnehmern einer Wertungsgruppe insgesamt abzusegeln sind. 13.3. Sind nach Setzen der Flagge F auf der Tafel keine Runden angezeigt, ist nur die Zielrunde abgekürzt 13.4. Die letzte Runde ist die Zielrunde. Bei Bahnabkürzung liegt das Ziel an einer geeigneten Stelle in der Nähe der Regattabahn und ist parallel zur Regattabahn zu passieren. 13.5. Sofern bei Bekanntgabe der Bahnabkürzung eine oder mehrere Yachten einer Wertungsgruppe schon mehr Runden abgesegelt haben, als gefordert, gilt als Zieldurchgang für diese Wertugnsgruppe die Rundung eines Markbootes, die von 80% der Teilnehmer dieser Wertugnsgrupe zuletzt absolviert wurde (letzter gemeinsamer Nenner) 13.6. Erreichen weniger als 80% der Teilnehmer einer Wertungsgruppe das Ziel innerhalb des Zeitlimits nicht, so gilt als Zieldurchgang für diese Wertugnsgruppe die Rundung eines Markbootes, die von 80% der Teilnehmer dieser Wertungsgruppe zuletzt absolviert wurde (letzter gemeinsamer Nenner) 14. Wertung 14.1. Die Wertung für die Wanderpreise[…] 14.2. Eine Wertung über alles für den Berliner Yardstickwettbewerb wird wie folgt vorgenommen: Wird das Ziel von weniger als 80% aller Teilnehmer innerhalb des Zeitlimits erreicht, gilt als Zieldurchgang für alle Teilnehmer die Rundung eines Markbootes, die von 80% der Teilnehmer zuletzt absolviert wurde (letzter gemeinsamer Nenner) 14.3. Eine Yacht, die vor ihrem ordnungsgemäßen Zieldurchgang die Wettfahrt aufgibt, wird sowohl in ihrer Wertungsgruppe als auch in der Gesamtwertung als DNF gewertet[…] [/i] Anmerkung: Es gab die Startgruppen A bis D die neben der Gesamtwertung noch um ihren Gruppensieg segelten. Die WL hat nun wohl für die schnelle Gruppe A auf 6 Runden verkürzt und für den Rest auf 4 Runden. Mir erschließt sich zwar nicht der Sinn von Punkt 14.3, er fand aber offensichtlich in unserem Fall Anwendung. Es lag wohl doch kein grober Fehler der WL vor. Die Idee, welche die WL verfolgte kann ich zumindest nachvollziehen und akzeptieren
erik
 

Was sagen die Segelanweisungen?

Beitragvon uli » Mi 20. Jun 2007, 21:27

Hallo Erik, aufgeben ist eine Willensentscheidung des Teilnehmers. Ein Teilnehmer hat nicht aufgegeben, wenn er ankert und die Wettfahrt fortsetzen will. Wenn allerdings das Boot in einen Hafen fährt oder an Land fest macht verletzt es Regel 45 und wenn es paddelt oder motort verletzt es Regel 42 und muss deshalb aufgeben. Zu den Fragen der zwei Zielwertungen: Wie immer wenn man etwas sehr gut machen will, erreicht man nicht alle Sonderfälle. Wenn man alle Sonderfälle abdecken will, ist die Segelanweisung nicht mehr sinnvoll lesbar. Für solche Fälle ist dann ein Schiedsgericht im Streitfall letztendlich zuständig und muss entsprechend Regel 63.7 diejenige Regel anwenden, die für alle betroffenen Boote zum fairsten Ergebnis führt. Letzter Satz (nicht ganz ernst gemeint): Wer rechtzeitig seine Batterie auflädt muss nicht Lichtlos segeln. Grüße Uli
uli
 


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