Rechtslage vor einer Regatta

In diesem Forum werden Fragen rund um das Regelwerk des Segelns beantwortet. Betreut wird das Forum von Ulrich Finckh, Internationaler Schiedsrichter, Mitglied im Racing Rules Committee der ISAF und Betreiber der Seite http://www.finckh.org.

Rechtslage vor einer Regatta

Beitragvon Peter » Do 3. Nov 2005, 19:14

"Hallo Uli, komme gerade von den französischen Meisterschaften der Monotyp \""Surprise\"" aus Hyeres zurück. Wir segelten eine Std. vorher aus dem Hafen zu unserer Bahn Charly. Wind E um 4 Bft. Wir segelten mit Wind von Steuerbord hoch am Wind. Plötzlich sahen wir eine Melges 24 auch Wind von Steuerbord mit Gennaker ausgebaumt raumschotschots auf uns zuschiessen. Alles brüllen nützte nichts, die Melges machte keine Anstalten den Kurs zu ändern. Ca 2 bootslängen riss unser Skipper die Pinne rum, und fuhr das Manöver des letzten Augenblicks als Wende. Die Melges fiel ab, versuchte, wie sie später sagte, an unsererem Heck vorbeizukommen. Das konnte sie nicht schaffen, unsere Wanten trafen sich in Salingshöhe, wie hörten es krachen, splittern und fanden den Malgesmast 3 geteilt bei uns an Bord. da es etwas dauerte bis einer von uns begriff das es nicht unser Mast war, der von oben kam, das Schiff irre krängte, durch die backstehende Genua, und meinem Gewicht an Stb.lag ich etwas unglücklich im Wasser. Nach kurzer Zeit nahmen wir wir die Genua über, und konnten uns so relativ schnell von der Melges lösen. Wir fragten nach Verletzungen auf der Melges 24, und Hilfestellung aber sie verneinten beides. Trotzdem riefen wir über Funk die Regattaleitung und meldeten den Vorfall. So, wir blieben wie durch ein Wunder unverletzt und hatten ausser grösseren Kratzern und Beulen am Schiff keinen Schaden. An Land zurückgekehrt, suchten wir den Eigner der Melges 24 auf, der aber nicht seine Schuld anerkennen wollte. Er meinte wir hätten abfallen müssen, was er tat, dann wäre es nicht zu der Ramming gekommen. Ich meine , er hätte uns dann voll mittschiffs gerammt und wir hätten ein Loch im Schiff. Da wir Wegerecht hatten, meine ich wäre anluven die bessere lösung für uns. Nur sagte er noch durch die Wende hätten wir unsere Vorfahrt aufgegeben und hätten Mitschuld. Was sagt der Spezialist dazu. Gruss aus Frankreich --- Peter"
Peter
 

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Beitragvon Uli Finckh » Fr 4. Nov 2005, 17:49

"Antwort Teil 1: Die Frage der Schuld in Fällen von Kollisionen ist nicht unbedingt Schwarz - Weiß. Es gibt vor Gericht durchaus auch prozentuale Anteile bezüglich der Schadensbegleichung. Antwort Teil 2: Im Falle des \""Manövers des letzten Augenblicks\"" kann eine Änderung des Kurses, die zum Zwecke der Kollisionsvermeidung gemacht wird aber wegen einer Wende das Wegerecht direkt vor dem Zusammenstoß ändert nicht dem \""ausweichenden Boot\"" angelastet werden. Antwort Teil 3: Ein Ausweichmanöver zur Minimierung oder Vermeidung eines Schadens sollte immer so erfolgen, dass man die gleiche Fahrtrichtung (gleicher Bug) wie das auf Kollisionskurs kommende Boot hat. Im geschilderten Falle wäre also das Abfallen sicher das weniger problematische Manöver gewesen. Das Boot wäre dann angeschoben und nicht von vorne getroffen worden. Andererseits kann keiner in einer solchen Stresssituation vom Steuermann erwarten, dass er genau das richtige tut. Insgesamt wäre es schön, wenn auch unter Genaker etwas mehr nach vorne geschaut würde."
Uli Finckh
 

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Beitragvon stefan ibold » Mi 9. Nov 2005, 14:36

Moin, es fehlen m. E. nach einige Informationen. Da wären z. B. die Fragen: 1.) War die Melges in einer Wettfahrt? 2.) Wenn nein, war sie ebenfalls auf dem Weg zum Start? 3.) Welche verbleibene Zeit war noch zu Eurem geplanten Start? 4.) War die Wende gem. WR 13 beendet? 5.) Warum habt Ihr keinen Protest eingereicht? Grüße stefan ibold
stefan ibold
 

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Beitragvon Peter Lamass » Mo 14. Nov 2005, 22:10

» Moin, » » es fehlen m. E. nach einige Informationen. » » Da wären z. B. die Fragen: » 1.) War die Melges in einer Wettfahrt? » 2.) Wenn nein, war sie ebenfalls auf dem Weg zum Start? » 3.) Welche verbleibene Zeit war noch zu Eurem geplanten Start? » 4.) War die Wende gem. WR 13 beendet? » 5.) Warum habt Ihr keinen Protest eingereicht? » » Grüße » stefan ibold hallo Stefan, danke auch Dir für Dein Interesse, also zu 1+2, auch die Melges 24 war auf dem Wege zur Wettfahrt 3. ca 30 /40 min. 4. nein ,sie war nicht beendet, ich meine WR-regel- 13 hat hier keinen bestand, sondern eher die KVR, (KollisionsverhütungsregelK 5. Der Skipper wollte keinen Protest einreichen, er dachte der Gegner würde seine Schuld anerkennen.( Frage: kann man überhaupt Protest einreichen wenn man nicht in einer wettfahrt ist?) gruss Peter
Peter Lamass
 

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Beitragvon peter » Do 23. Mär 2006, 21:51

ja, da habe ich noch was gefunden, den case 38, der besagt das man kurs halten soll, gruss peter
peter
 


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