von uli finckh » So 18. Sep 2005, 15:24
Die Konsequenzen sind nirgens genau festgelegt. Lediglich das Procedere bei Ranglistenregatten. In RO 6 steht: Stellt der WSA Verstöße gegen die Ranglistenordnung fest, kann er die ihm notwendigen Maßnahmen einleiten. Bezüglich einer Ranglistenregatta könnte dies beispielsweise Konsequenzen auf die Gültigkeit dieser Ranglistenregatta als ganzes und damit Herausnehmen aus der Rangliste sein. Dies würde insbesondere die anderen Segler der Klasse und die Klasse als Ganzes treffen. Es muss deshalb im Interesse aller Teilnehmer sein, dass nur Mitglieder eines Vereins mitsegeln. Durch einen Protest gegen das Nichtmitglied kann dies auch jeder Segler noch während der Veranstaltung erreichen. Der WSA würde wohl dem Präsidium eine Meldung über dieses Nichtbeachten der WR durch den Veranstalter melden. Ob das Präsidium dann eine Rüge erteilt oder sich sonst was einfallen lässt, darüber kann man nur spekulieren. Bei Haftungsfragen sind insbesondere die Versicherungsbedingungen der Verbandshaftpflicht abzuklopfen und die Frage des verantwortlichen Schiffsführers und dessen Qualifikation. Fehlt hier die Qualifikation kann natürlich der Wettfahrtleiter Probleme bekommen, wenn durch dieses Boot Schäden herbeigeführt werden.