von Gregor » Mo 16. Jan 2006, 17:45
Laut WO 4.5 ist seit 01.01.2006 die Online-Registrierung für Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften Pflicht. Gibt es eigentlich für den Veranstalter einer DM oder für das Schiedsgericht eine Verpflichtung zu überprüfen, ob alle Teilnehmer registriert sind? Welche Konsequenzen hätte es für den Einzelnen oder möglicherweise für die Veranstaltung, falls sich während oder auch erst nach der Meisterschaft herausstellt, dass ein nicht registrierter Segler teilgenommen hat?