von uli_finckh » So 20. Jan 2019, 21:25
1. Der Begriff "Kurzwettfahrten" ist nirgends definiert. Deshalb ist dies auch kein hartes Kriterium.
2. Wenn die Regatta als Ranglistenregatta ausgeschrieben ist, muss die Segelanweisung die Sollzeit gemäß Ranglistenordnung 5.3.3 festlegen.
3. Ein Boot kann nicht gegen solche Dinge protestieren (siehe WR 60.1 -Recht zu Protestieren), es kann aber Wiedergutmachung beantragen. Allerdings sind dafür die Bedingungen durch WR 62 eingeschränkt.