In der Ausschreibung einer Regatta ist ausschließlich eine Meldung über eines der einschlägigen Onlineportale möglich.
Ein Teilnehmer möchte nun jedoch nicht auf diesem Portal gelistet werden, und tut folgendes: Er schreibt eine Email an den Veranstalter, mit Name, Jahrgang, DSV Nr., Verein, Ranglistenpunkten usw. alles sehr ausführlich und vollständig, mit dem Hinweis, verbindlich melden zu wollen, aber aus Datenschutzgründen es ablehnt seine personengebundenen Daten auf besagtem Portal zu veröffentlichen.
Der Zahlung des Meldegeldes wurde gem. WO 6 fristgerecht nachgekommen ( Meldung in Textform ).
Das Boot wurde mit der Segelnummer in die Liste des Onlineportals gemeldet, jedoch ohne Klarnamen.
Die Verarbeitung aller personengebundenen Angaben ist ausdrücklich für alles erlaubt, vom Aushang vor Ort, für Listen, Proteste, Weiterreichung an KV und DSV usw., jedoch nicht bei dieser kommerziellen Onlineplattform !
Kann/sollte diese Meldung nun abgelehnt werden gem. WR75 ? Alle Daten liegen ja vor...
Oder ist alles ok ? Darf der Segler starten ?