Hallo allerseits, in Regel 30.4 ist festgelegt, dass ein Boot, das sich ein bfd eingefangen hat, an einer neu gestarteten Wettfahrt nicht teilnehmen darf.
Was genau heißt 'nicht teilnehmen'? (der Begriff gehört nicht zu denen, die in den WR definiert sind, oder irre ich mich da?)
- sich nicht im Regattagebiet aufhalten?
- sich nicht in der Nähe der Startlinie aufhalten?
- nicht starten?
- von anderen Booten, die nicht bfd hatten, keinen Raum verlangen? sie nicht taktisch bekämpfen, zB abdecken?
Nehmen wir beispielsweise an, es wird an diesem Tag keinen weiteren Start geben und das Boot muss beim Nach-Hause-Segeln zur Luvtonne hochkreuzen. Muss es warten, bis alle weg sind und es keine 'Gefahr' gibt, jemanden einzuholen?
Wenn ihr das für abwegig haltet - ich habe es beim Start einer Langstreckenregatta erlebt, etwa 3/4 des Feldes hatten BFD, aber es war schöner Segelwind und sie wollten einfach segeln... Der See war aber nicht so groß, dass es nicht zwangsläufig zu Annäherungen kam.
Haltet ihr es für sinnvoll, die Frage in den SI genauer zu regeln? Etwa sinngemäß so wie von den Trainerbooten verlangen, dass sie eine bestimmte Distanz zur Startlinie oder zu den Bahnmarken einhalten müssen?
Bin gespannt auf Eure Meinungen
Th. Strasser