Hallo,
ich habe keine Vorgaben zu Wetterbdingungen für Wettfahrten, im speziellen NEBEL, gefunden.
Grund ist die Durchführung eines Regattalaufes ( Binnenrevier mit Ausgleicherfaktor -Jollen, Katamarane, Dickschiffe und offene Kielnboote).
Beim Verlassen des Hafens war weder die Lage des Startschiffes, als auch die Lage der Bahnmarken zu sehen (Sichtweise ca. 50 m). Dies konnte man auf Grund des Windes nur erahnen. Der Wettfahrtleiter starte wie am Vortag angekündigt um 11°° , obwohl der größte Teil der Segler noch nicht am Startschiff war und ließ den Lauf durchlaufen , obwohl sich die Sichtweite auf ca. die Hälfte verringerte. Helfer der Wettfaht bestättigten anschließend, dass sie selbet auf dem Start/Zielschiff weder die Teilnehmer, als auch die Bahnmarkenmanöver nicht sehen konnten. Komentar eines Mitverantwotlichen des Veranstalters " jeder ist für sich selbst verantwortlich zu entscheiden wann er aufhört"
Meine Fragen:
1 - gibt es Vorgaben zu den Wetterbedingung von Wettfahrten?
2 - wenn nein, wie sollte man als Wettfahrtleiter bei solchen Bedingungen Verfahren?
3 - würde der Haftungsausschluss bei Schäden mit schweren Personenschäden in solch einem Fall wirklich greifen, bzw generell bei Schäden (zum Glück ist nichts passiert!) oder sollte man vorsichtshalber als Wettfahrtleiter und/oder Veranstalter auch im eigenen Interesse der Haftbarkeit und Sicherheit zu liebe nicht Starten , bzw. sofort abbrechen?
4 - haben die Teilnehmer ein Recht gegen einen solchen Lauf zu protestieren?
5 - wenn ja, nach welcher Regel (z.B war ja ein Erkennen von Startsignalen ab einem gewissen Abstand zum Startschiff bereits nicht mehr zu erkennen).
Vielen Dank für eure Meinungen und Auslegung der Regeln
Rolf Neu