Hallo zusammen,
zum Thema "Steuermannswechsel" habe ich eine Frage.
In den Ordnungsvroschriften des DSV habe ich nur gefunden, dass dies bei Deutschen Meisterschaften oder Seeregatten ausgeschlossen ist.
In der Mustersegelanweisung steht "Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt."
Gilt das Verbot dann auch für Ranglisten- und Nichtranglistenregatten?
Und wenn nein, wie werte ich so ein Boot, vor allem, wenn nicht nur der Steuermann, sondern auch weitere Besatzungsmitglieder getauscht werden?
Grüße,
Thomas