Schlechter Stil wäre das definitiv das eigene Vergessen rückwirkend durch einen Protest korrigieren zu wollen. Als Segler freut es mich, dass die Regel solche trotzigen Reaktionen ausschließen (hatte ich auch drauf gehofft).
Worauf ich im zweiten Teil meiner Frage eigentlich hinaus wollte: Mir erschließt sich das noch nicht ganz was sich letztendlich aus der Ungültigkeit von P für Folgen ergeben.
Z.B ausgehend von folgenden Fällen:
1.) Ein Segler sieht unter vermeintlicher Gültigkeit von P2.2 / P2.3 seine zweite oder dritte gelbe Flagge und gibt auf. Das ist dann praktisch die selbe Situation wie in deinen Erläuterungen zur Ungültigkeit von P2.1, nur dass es mit DNF statt Kringeln deutlich teurer ist? Die Strafe wurde fälschlich angenommen, Wiedergutmachung nicht möglich, für den Verstoß nicht entlastet, es könnte noch nach WR42 protestiert werden (auch wenn sich wohl niemand die Mühe machen würde)?
2.) Der Segler sieht seine zweite oder dritte Flagge, gibt nicht auf und wird DNE gewertet. Hier hätte ein Antrag auf Wiedergutmachung Aussicht auf Erfolg? Einsetzung auf Zielplatzierung? Die Situation bzgl 60.3 ändert sich weil es ein gültiger Protest/Antrag wäre? Bzw wenn der Segler sich blöd anstellt und seinen WR42 Verstoß zugibt wird er dafür disqualifiziert?
3.) P5 ist ungültig, das WK gibt Pumpen fälschlicherweise aber frei. Segler A pumpt in der Annahme, dass es freigegeben ist, Segler B ist aufgefallen, dass P5 gar nicht gilt und protestiert gegen A.
So wie ich das jetzt verstehe würde das PK nun A wegen WR42 disqualifizieren müssen. A hat keine Chance mit der unsachgemäßen Handlung des WK (das Pumpen freizugeben) zu argumentieren?
Werde mir unsere Segelanweisung auf jeden Fall nochmal ansehen, sodass es hoffentlich bei dieser Winter-Diskussion bleibt

@Helmut Ich wollte nicht unterstellen, dass es in der Ausschreibung stehen muss. Beim Lesen unserer Ausschreibung bin ich lediglich darüber gestolpert, dass der Passus bei uns im Vergleich zu den vorherigen Ausschreibung
gestrichen(/ vergessen) wurde, woraufhin ich mich gefragt habe, wie es aussieht, wenn er nun in der Segelanweisung keine Erwähnung findet. In Musterausschreibung und Mustersegelanweisung des DSV wird der Passus zu P jeweils geführt,
auch wenn wohl eine Erwähnung genügen sollte.
Ohne jetzt gleich ein zweites Thema aufmachen zu wollen: Ergeben sich denn irgendwelche Vorteile/ Nachteile daraus, wenn es erst in der Segelanweisung erwähnt wird bzw. wenn es bereits in der Ausschreibung erwähnt wird? Letztendlich könnte ich P doch auch erst am Veranstaltungstag aktivieren/ deaktivieren indem ich durch Aushang am Notice Board Ausschreibung/ Segelanweisung ändere, oder werfe ich da jetzt alles durcheinander?