Ein Boot A kentert.
Ein Trainerboot eilt zur "Unglücksstelle". Der erste Aufrichtversuch der Kinder schlägt fehl, Boot kentert wieder.
Das fremde Boot greift ein und hält den Bug des Bootes fest.
Die Kinder haben nicht um Hilfe gebeten und sind überrascht von dieser Handlung, da keinerlei Gefahr bestand.
Nach erfolgreicher Aufrichtung setzte das Boot A seine Wettfahrt fort und fuhr ins Ziel.
Der Wettfahrtleiter hatte auf dem Startschiff durch setzen des Zahlenwimpels 8 signalisiert, dass Trainer- und Begleitbotte bei Gefahrensituationen in das Regattagebiet einfahren dürfen. Die Hilfe erfolgte nicht durch ein Boot mit RC.
Der Wettfahrtleiter beobachtete die Hilfeleistung.
An Land informierte der WL das Boot von seiner Protestabsicht, daraufhin gab das Boot diese Wettfahrt auf. Der WL hatte zu dem Zeitpunkt keine Kenntnis über die genauen Sachverhalt, nur die Beobachtung.
Boot A beantragt Wiedergutmachung, Einsetzung auf Zielplatz.
Ist die nachdrückliche "Empfehlung" des WL eine fehlerhafte Handlung des Wettfahrtkomittees ?
Wie kann oder muss sich ein Boot gegen unangeforderte Hilfe oder auch nur Informationen zur Wehr setzen ?