Ein Boot befindet sich in der Nähe der Startlinie ca. 2 Minuten vor seinem Startsignal. Es kentert und treibt auf der Vorstartseite.
Das Boot wird auf der Wertungsliste als OCS durch die WL gelistet, da der Wettfahrtleiter einen Zahlendreher in seinem Protokoll hat.
Das Boot macht einen Antrag auf Wiedergutmachung. Beweis, ein Video, auf dem eindeutig das Boot auf der Vorstartseite der Startlinie treibt.
Die Jury subsumiert unter 62.1 a eine unsachgemäße Handlung der WL , die zur Verschlechterung der Wertung des Bootes führte. Das Boot erhält seinen Zieldurchgangsplatz zugesprochen.
Später ist auf dem Video jedoch auch eindeutig dokumentiert, das sich das Boot zwar in der Wettfahrt befand seit -4 Min., jedoch nicht gestartet ist, da es das Pinend leeseitig passierte. Dies wusste jedoch die Jury nicht bei ihrer Entscheidungsfindung.
Wie ist nun zu verfahren ?
Das Boot was einen Frühstart hatte und falsch notiert wurde... hat Glück ..?
Das Boot, dem Wiedergutmachung gewährt wurde auch ?