Eine Frage zur fragwürdigen Auslegung von Regeln bei Wasserschiedsrichtern
In der Klassenvorschrift steht:
Teleskop-Ausbaumer, sowie Toppnant sind verboten.
In der Wettfahrt gibt es einen Pfiff, weil der Vorschoter in Vorbereitung einer Kursänderung die Hand am Ausbaumer gelegt hat.
In der späteren Diskussion zu dem Fall wird dies als eine Möglichkeit gewertet, die Hand als Topnannt zu benutzen.
M.E. eine weit hergeholte Auslegung und Interpretation der Klassenvorschrift und dem mit der Klassenvorschrift gewollten Beschlagsausführung wohl eher nicht vereinbar?