Bahnabkürzung mit Flagge "S" an Bahnmarke 1
Das Zielschiff positioniert sich genau in Lee der Bahnmarke, Abstand ca. 150 m, gesetzt werden "S" und die Klassenflagge Optimist
Kein Kind bekommt von diesem Vorgang etwas mit.
Das führende Boot soll lt. Bahn die Bahnmarke 1 runden ( Linkskurs). Die Bahnmarke 2 hat eine ganz andere Form und ist nur für andere Bootsklassen eine Bahnmarke, jedoch nicht für Opti. Das führende Boot (blau) rundet zusätzlich das Hindernis 2, luvt an und quert regelkonforn zu Case 129 und 82 die Ziellinie.
Das zweite Boot (grün ) segelt ebenfalls korrekt die Bahn ab und fährt um die Bahnmarke ins Ziel.
Nun kommt das Schlauchboot der WL ins Spiel, positioniert sich neben der Bahnmarke auf der "falschen" Seite und setzt ebenfalls ohne Schallsignal die Flagge "S".
Nun erkennen die Kinder - ahhh - Bahnabkürzung.
Es gibt nun zwei Ziellinien, ehrlich , schlimmer geht es kaum noch für einen WL mit Lizenz.
Ab den nun folgenden Booten wird nun von Leezielschiff "abgetutet" und auf dem Schlauchboot mit völlig anderer Peilung notiert.
An Land passiert dann folgendes. Die Jury protestiert gegen die Wettfahrtleitung ! Am Aushang wird dann das Ergebnis der Protestverhandlung ausgehängt, mit der Entscheidung des Wettfahrtleiters !!!, die Wettfahrt wird nicht gewertet. Das Formular hätte ich gerne mal gesehen...
WR 35 interessiert weder Jury noch WL. Der saubere Weg des Listenclaerings + Anträge auf Wiedergutmachung wird nicht beschritten. Dies wäre jedoch wiederum problemlos möglich gewesen, weil kein einziges Boot die zweite Ziellinie von der Bahnseite kommend durchsegelte (alle rundeten Bahnmarke 1).
Der Jury wurde angeboten ein Video zu sichten mit den Zieldurchgängen - klare Aussage des Juryobmanns "Ein Videobeweis ist grundsätzlich unzulässig !" (Leider kann man hier die Lautstärke dieser Aussage nicht wiedergeben )
Ein Trauerspiel....
Darf ein Wettfahrtleiter einfach die Wertung wegen seiner eigenen fehlerhaften Handlung aufheben ?